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ANGABEN NACH TELEMEDIENGESETZ (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
BRL Insolvenz GbR
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Steuernummer (Finanzamt Mitte/Tiergarten): 113425853181
Internet: www.brl-insolvenz.de
Büro Berlin:
Pariser Platz 4a
10117 Berlin
Tel.: +49-30-565556-0
Fax: +49-30-565556-133
E-Mail: insolvenz@brl.de
Zuständige Aufsichtsbehörden, Zulassung:
Alle in der Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg oder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin und unterliegen damit auch ihrer Aufsichtspflicht.
Alle in der Gesellschaft tätigen Wirtschaftprüfer und Wirtschaftsprüferinnen sind Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin und unterliegen damit auch ihrer Aufsichtspflicht.
Alle in der Gesellschaft tätigen Steuerberater und Steuerberaterinnen sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Hamburg, Raboisen 32, 20095 Hamburg oder der Steuerberaterkammer Berlin, Wichmannstraße 6, 10787 Berlin und unterliegen damit auch ihrer jeweiligen Aufsichtspflicht.
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt”, „Wirtschaftsprüfer” oder „Steuerberater” wurden jeweils in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachfolgenden Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
Berufsordnung der Rechtsanwälte
Berufregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Fachanwaltsverordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachfolgenden Regelungen:
Wirtschaftsprüferordnung
Prüfungsordnung
Berufssatzung der WP/vBP
Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer etc.
Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer etc.
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) eingesehen werden.
Selbständige Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Einzelheiten ergeben sich insoweit aus § 54 WPO. Die Mindesversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall muss 1.000.000 Euro betragen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachfolgenden Regelungen:
Steuerberatungsgesetz
Durchführungsverordnung zum Steuerberatergesetz
Berufsordnung
Steuerberatergebührenverordnung
Diese berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden.
Selbständige Steuerberater und Steuerberatergesellschaften sind nach der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Näheres ergibt sich aus § 51 DVStB. Die Mindesversicherungssumme für den einzelnen Versicherungsfall beträgt 250.000 Euro.
Verantwortliche Redakteure i. S. d. § 7 Abs. 2 TMG: